Innovationsgutscheine für Unternehmen der Kreativwirtschaft

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Seit 2008 bietet das Land Baden-Württemberg Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen an. Gefördert wird die Inanspruchnahme von F&E-Dienstleistungen im Rahmen von Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen. Dazu zählen beispielsweise auch Grafik- und Designdienstleistungen.
Kleine und mittlere Unternehmen leisten es sich selten, in Forschung und Entwicklung, externe Marktanalysen oder Prototypentwicklung zu investieren. Laut der 2009 vom WSP in Kooperation mit der GEFAK durchgeführten Unternehmensbefragung seien die Themen „Aufnahme neuer Produkte und Dienstleistungen“ und „Einführung neuer Produktionsverfahren“ jedoch überdurchschnittlich wichtige Fragestellungen, mit denen sich die Pforzheimer Unternehmen beschäftigten, erläutert Reiner Müller, Leiter des Geschäftsbereichs Wirtschaftsförderung des WSP.
Genau hier setzt der Innovationsgutschein an und möchte dafür Anschubfinanzierungen bereitstellen: Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Ferner Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden. Die Innovationsgutscheine gibt es zu 2.500 und 5.000 Euro und sie sind sogar kombinierbar.
Weitere Informationen sowie die Antragsformlulare sind unter www.innovationsgutscheine.de zu finden.
Ansprechpartner:
Almut Benkert
Telefon: 07231 39-3730
E-Mail: kreativwirtschaft@ws-pforzheim.de



