Barrierefreiheit
Der Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten, welche vom Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP) betrieben werden.
Die Inhalte der Webseite www.ws-pforzheim.de sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Eine umfassende Überprüfung der Inhalte wird aktuell durchgeführt. Sollten nach Abschluss der Überprüfung und Ablauf der Frist am 30. November 2026 weiterhin Inhalte nicht barrierefrei dargestellt werden können, werden diese Informationen unverzüglich durch die verantwortlichen Stellen an dieser Position bekanntgegeben. Für Rückfragen stehen die unter Punkt 4 aufgeführten Kontaktinformationen zur Verfügung.
Im Rahmen einer von Dritten vorgenommenen Bewertung wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP) arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website(n) weiter zu verbessern.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.04.2026 überprüft.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Pforzheim
Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
Anschrift: Lindenstraße 2, 75175 Pforzheim
E-Mail: info(at)ws-pforzheim.de
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite(n) nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.