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Pforzheim

Neue Grundsteuerbescheide ab 2025

Das müssen Grundstückseigentümer wissen

Ab 2025 gelten in Pforzheim neue Hebesätze für die Grundsteuer: Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2024 beschlossen, die Sätze auf 517 Prozent für die Grundsteuer A und 348 Prozent für die Grundsteuer B festzusetzen. Die bisherigen Grundsteuerbescheide haben mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit verloren. Daher erhalten alle Grundstückseigentümer ab dem 28. Januar 2025 neue Bescheide, die die Höhe der ab 2025 geltenden Grundsteuer ausweisen. Wie bisher wird die Grundsteuer in vier Raten fällig. Der erste Zahlungstermin ist der 15. Februar 2025.

Die Stadtverwaltung bittet alle Grundsteuerzahler, bestehende Daueraufträge an die neuen Beträge anzupassen. Bisherige SEPA-Mandate bleiben unverändert bestehen, sodass die Abbuchung der Beträge wie gewohnt zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erfolgt.

Fragen zu Bescheiden und Widerspruchsmöglichkeiten

Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid, der als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dient, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt. Die Stadt ist an die Bescheide des Finanzamts gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen - auch rückwirkend - geändert.

Weiterführende Informationen

Weitere Details zur Grundsteuerreform finden Sie auf der städtischen Website unter www.pforzheim.de. Für Rückfragen steht die zentrale Hotline unter der Telefonnummer 07231-39 1999 oder per E-Mail an grundsteuer(at)pforzheim.de zur Verfügung.