Einheitlicher Ansprechpartner (EU-DLR)
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bietet die Stadt Pforzheim / Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim seit dem 28.12.2009 Gewerbetreibenden, Handwerkern und Dienstleistern einen komfortablen Service an. Der „Einheitliche Ansprechpartner“ steht Interessenten aus allen EU-Mitgliedstaaten, die in Pforzheim als Dienstleister unternehmerisch tätig werden wollen, für Fragen rund um die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zur Verfügung.
Der Einheitliche Ansprechpartner hilft bei der Beantragung und Abwicklung der Formalitäten und begleitet durch das Genehmigungsverfahren. Der Antragsteller profitiert damit von einer unbürokratischen und individuellen Hilfe und erhält die benötigten Informationen aus einer Hand.
Ab sofort ist der Einheitliche Ansprechpartner beim Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim zu erreichen. Damit erweitert sich das umfangreiche Service- und Leistungsspektrum des WSP, der im Rahmen des Unternehmer Service Pforzheim (USP) bereits zahlreiche Unternehmen als Lotse durch den „bürokratischen Dschungel“ geführt hat.
Sie haben Fragen zum einheitlichen Ansprechpartner oder zur EU-Dienstleistungsrichtlinie?
Sie möchten eine Dienstleistungstätigkeit in Pforzheim ausüben und benötigen die erforderlichen Unterlagen?
Sie möchten weitere Informationen über den Standort Pforzheim oder haben Fragen zu sonstigen Themen und Serviceangeboten der Wirtschaftsförderung?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gerne helfen wir Ihnen weiter!
Aufgaben
Bei welchen konkreten Anliegen hilft der einheitliche Ansprechpartner weiter?
Der einheitliche Ansprechpartner versorgt Sie mit Informationenvüber Formalitäten und Anforderungen bei der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung.
Bestimmte Bereiche wie z.B. arbeits-, sozial- oder steuerrechtliche Fragen oder Anforderungen, die jedermann zu beachten hat (z. B. Straßenverkehrsvorschriften etc.) sowie einige von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommene Dienstleistungen, werden nicht durch den Einheitlichen Ansprechpartner bearbeitet. Ebenso übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner keine individuelle Rechtsberatung.
Weiterhin dient Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner als Lotse bzw. Verfahrensmanager. Er sorgt dafür, dass Ihr Anliegen zügig und kompetent bearbeitet wird. In seiner Funktion als Vermittler zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen sorgt er für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens und einen ungehinderten Kommunikationsfluss. Der einheitliche Ansprechpartner hat keine Entscheidungsbefugnis über Ihr Anliegen.
Leistungsspektrum:
- Beantragung von Gewerbeanmeldungen und -erlaubnissen
- Beantragung von Registrierungen in Datenbanken, Berufsverbänden etc.
- Beantragung von erforderlichen Genehmigungen
- Verfahren zu Anzeige-, Melde- und Informationspflichten
Hintergründe zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ziele und Hintergründe der EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie im:
Gesetzesgrundlagen:
Im Internetangebot des Innenministeriums Baden-Württemberg finden Sie jeweils die aktuellen Fassungen des
- Gesetzes zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg
Elektronische Verfahrensabwicklung
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verfolgt das Ziel einer Verfahrensvereinfachung. Über das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg können die Verfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden. Ebenso finden sich hier alle Informationen und die erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Anliegen.
Einheitlicher Ansprechpartner in der Region
In gegenseitiger Zusammenarbeit bieten neben der Stadt Pforzheim weitere Institutionen und Kammern der Region den Service eines einheitlichen Ansprechpartners an:
Landratsamt Enzkreis
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
07231 308-9307
07231 308-9440
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
07231 201-177
07231 201-158
Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
0721 1600-134
0721 1600-59134