Corona Härtefallfonds Pforzheim
Inhalt
Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten inhabergeführten Kleinstunternehmen und Vereine der Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim und deren Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP) bieten mit einem neu eingerichteten Härtefallfonds finanzielle Soforthilfe.
Gegenstand der Förderung ist ein einmaliges, zinsloses Darlehen in Höhe von einheitlich 5.000,00 €, das ausschließlich für Soloselbständige, inhabergeführte Kleinstunternehmen und Vereine gewährt wird, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und die ihren beruflichen Sitz oder Vereinssitz in Pforzheim haben.
Der Zuschuss erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter Beachtung der allgemeinen Rahmenbedingungen.
Zur Antragstellung laden Sie bitte alle unten angeführten Formulare herunter und füllen diese vollständig aus.
Bitte senden Sie die unterschriebenen Anträge nebst notwendigen Anlagen in digitaler Form als PDF an hilfsfonds(at)ws-pforzheim.de.
Wir werden schnellstmöglich alle eingehenden Anträge bearbeiten. Bei Rückfragen steht Ihnen auch unsere WSP-Hotline zur Verfügung.
Formulare
Bitte sowohl das Antragsformular, die eidesstattliche Erklärung und die De-minimis Erklärung herunterladen und sorgfältig ausfüllen!
Antragsformular1 MB
Eidesstattliche Erklärung257 KB
De-minimis Erklärung617 KB
Checkliste96 KB
Informationen zur Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind
- Inhabergeführte Kleinstunternehmen bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente (VZÄ)), einem Jahresumsatz von maximal 2.000.000 Euro und dem Betriebssitz in Pforzheim,
- wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten (VZÄ), einem Jahresumsatz von maximal 2.000.000 Euro und ihrem Sitz in Pforzheim,
- eingetragenen Vereinen mit Sitz in Pforzheim.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist ein einmaliges, zinsloses Darlehen in Höhe von einheitlich € 5.000,00, das ausschließlich für Soloselbständige, inhabergeführte Kleinstunternehmen und Vereine gewährt wird, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und die ihren beruflichen Sitz oder Vereinssitz in Pforzheim haben.
Ablauf des Verfahrens
Anträge sind bis auf Weiteres an die Stadt Pforzheim – Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing zu richten. Die Stadt Pforzheim behält sich die jederzeitige Änderung dieser Richtlinien vor.
Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind auf der Internetseite der Stadt Pforzheim elektronisch abrufbar.
Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind auszufüllen und mit den auf dem Formular vorgesehenen Erklärungen zu unterschreiben und eingescannt bei der Stadt Pforzheim – Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing einzureichen.
Das Darlehen wird von der Stadt Pforzheim unmittelbar auf das Konto des Antragstellers respektive des Zuschussempfängers angewiesen.
Wann ist die Rückzahlung fällig?
Das Darlehen ist jeweils in fünf gleichen Raten à € 1.000,00 mit den Fälligkeitsdaten 01.01.2021, 01.04.2021, 01.07.2021, 01.010.2021 und 01.01.2022 von den Geförderten zurückzuführen.
Wer bewilligt den Antrag?
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die Stadt Pforzheim – Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing. Eine inhaltliche Vorprüfung erfolgt gegebenenfalls unter Hinzuziehung beratender Stellen (bspw. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, etc.). Der Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing hat die Pflicht, dem Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Pforzheim in regelmäßigen Abständen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms und Ausschöpfung der Fördermittel zu berichten.