Informationen und Unterstützung
Uns als Wirtschaftsförderung ist es ein Anliegen, Ihnen schnellstmöglich und fundiert Informationen zum Thema Wirtschaft in Zeiten von Corona zur Verfügung zu stellen.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung lautet: „Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen" und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.“
Untenstehend finden Sie alle aktuell wichtigen Informationen zum weitreichenden Maßnahmenbündel mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen:
WSP Corona Hotline
07231 39-3701
Gerne können Sie uns Mo. bis Do. von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. von 08:30 - 12:30 Uhr erreichen.
Die aktuelle Corona Verordnung ab dem 08. März 2021
Corona-VerordnungVerordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) Vom 07. März 2021616 KB
Regelungen für den Lockdown in Baden-WürttembergDie Regelungen und Maßnahmen der Corona-Verordnung auf einen Blick. Stand: 08. Februar 20211 MB
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen und AktivitätenDiese Einrichtungen und Aktivitäten müssen schließen bzw. dürfen noch offen bleiben. Stand 11. Januar 2021176 KB
Bund und Länder einigen sich auf Fortsetzung des Lockdowns bis zum 07. März
Maßnahmen und Regelungen des Landes BW und des Bundesministeriums
Maßnahmenpaket Bundesministerium
Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus.
Weitere Informationen zu dem Hilfspaket finden Sie hier.
Finanzielle Unterstützung und Liquiditätssicherung
Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in seiner Förderdatenbank alle Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung zusammengefasst. Die Datenbank finden Sie hier.
Corona-Schutzplan Baden-Württemberg
Um Existenzen zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und die Strukturen in Baden-Württemberg zu erhalten, hat sich die Haushaltskommission auf ein zweites großes Hilfspaket im Umfang von 1,5 Milliarden Euro geeinigt.
Weitere Informationen zu dem Hilfspaket finden Sie hier.
Flexibles Kurzarbeitergeld
Unternehmen können künftig das Kurzarbeitergeld unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So konnte die Anzahl der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 % abgesenkt werden.
Arbeitgeber können sich kostenlos telefonisch unter 0800 45555 20 oder auf der Website der Arbeitsagentur informieren.
Steuererleichterungen
Durch steuerliche Maßnahmen kann die Liquidität der Unternehmen verbessert werden. Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden, die Stundung von Steuerzahlungen wird erleichtert und auf Säumniszuschläge sowie Vollstreckung wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
Exportkreditgarantien
Ansprechpartner für weitergehende Fragen rund um Exportkreditgarantien sind die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg:
Telefon: 040 8834 9000
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Website: Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland
Hilfszusage für lückenlose Liquiditätsabdeckung
Bestehende Programme zur Liquiditätshilfe werden erheblich ausgeweitet. Unternehmen wird der Zugang zu günstigen Krediten erleichtert. Hierfür werden insbesondere etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Unternehmen können sich über ihre Hausbank an die KfW wenden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf:
- der Website der KfW sowie unter derr kostenfreien Servicenummer: 0800 539 9001
- der Website der L-Bank
Arbeitsrechtliche Regelungen und Mitarbeitende
Förderung der Verbundausbildung - flexible Lösungen für Ausbildungsbetriebe
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Förderung der Verbundausbildung für kurzarbeitende Betriebe erleichtert. Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen Dauer ihre Auszubil-denden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, können ab sofort mit 1.000 Euro gefördert werden. Hintergrund ist der Anstieg der Kurzarbeit in Ba-den-Württemberg infolge der Corona-Pandemie und konjunktureller Eintrübungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zusammengestellt.
Für Selbstständige
Einnahmeausfälle Künstlersozialversicherung
Auch bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung kommt es durch den Corona-Virus zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Unterstützung für Künstler/innen
Aufgrund Absage von zahlreichen Veranstaltungen wegen des Corona-Virus hat das Kultusministerium den Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler Unterstützung zugesichert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Grundsicherung für Soloselbstständige
Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Die Grundsicherung kann beim Jobcenter beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hotels und Gastronomie
Einschränkung Tourismus und Gastgewerbe
Informationen über die verordneten Maßnahmen zur Einschränkung des Freizeit- und Tourismusverhaltens und im Bereich Gastgewerbe finden Sie hier.
Corona-Navigator des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes
Das Kompetenzzentrum Tourimus des Bundes hat ein neues Portal mit Nachrichten, Fakten und Handlungsempfehlungen für die Tourismusbranche eingerichtet. Dieses finde Sie hier.
Informationen für Gastgeber vom deutschen Tourismusverband
Der deutsche Tourismusverband (DTV) hat auf seiner Website wichtige Informationen für Gastgeber zusammengestelllt. Die Informationen finden Sie hier.
Webinar COVID-19- Herausforderungen für die Wirtschaft in Pforzheim und im Enzkreis
Als Reaktion auf den Corona-Virus haben Bund und Länder Maßnahmen- und Förderpakete beschlossen, von denen unter anderem Unternehmen, Sozialunternehmen und freie Berufe profitieren können. Die Stadt Pforzheim und der Enzkreis haben hierzu am Montag, 30.03.2020 in einem kostenfreien Webinar Informationen und Expertentipps zusammengefasst.